Subventionsabrechnung
Nachzahlung


Sehr geehrte Frau Stoch-Gaiser,

als Anlage erhalten Sie die Subventionsjahresabrechnung für den Zeitraum 10-2016 bis 12-2016.

Sie ersehen hieraus Ihren Bemessungsumsatz nebst dem Subventionsanspruch und den Zeitraum, sowie die von uns geleistete Vorauszahlung.

Die sich aus der Abrechnung ergebende Nachzahlung werden wir bei der nächsten Regulierung berücksichtigen.

Da hinsichtlich der Ausgleichszahlung kein Leistungsaustausch zwischen der HBG Heimbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG und den Heimbetriebsleitern besteht, werden wir Zahlungen – wie in den Vorjahren – ohne Umsatzsteuerausweis vornehmen.

In den Heimbetrieben, die von Einsätzen im Rahmen des §7 Geschäftsbesorgungsvertrag (Kosovoeinsätze etc.) betroffen sind, ist die Abrechnung wegen der Anrechnung einer eventuellen Entschädigung als vorläufig zu betrachten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Zils, Durchwahl 44.